Das Gewalthilfegesetz der Bundesregierung sieht bislang nur Schutzansprüche für Frauen und deren Kinder vor – nicht jedoch für Kinder von Männern, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Jana Peters, Fachreferentin bei der BFKM, kritisiert: „Es ist völlig unverständlich, dass Kinder, die mit ihrem von Gewalt betroffenen Vater Schutz suchen, durch das Gesetz keinen Anspruch auf einen Schutzplatz und Hilfe haben. Kinder brauchen Schutz – ganz unabhängig davon, ob sie mit ihrer Mutter oder ihrem Vater fliehen müssen. Diese gesetzliche Lücke ist nicht nur lebensfremd, sondern auch verfassungsrechtlich problematisch.“
Im ursprünglichen Gesetzentwurf des Gewalthilfegesetzes war der Schutz auch für Männer und ihre Kinder vorgesehen. In der in Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Fassung des Gesetzes wird lediglich Frauen und ihren Kindern Schutz bei häuslicher Gewalt zugesichert, nicht aber Männern, ihren Kindern und allen weiteren Personen. Clemens Göhler, Fachreferent für Grundsatzfragen bei der BFKM findet: „Eine solche geschlechtsbezogene Ungleichbehandlung bedarf verfassungsrechtlich einer besonders engen Rechtfertigung. Zwar verfolgt der Gesetzgeber mit dem Gesetz das legitime Ziel, strukturelle Benachteiligungen von Frauen auszugleichen, doch es stellt sich die Frage, ob dies nicht auch mit milderen Mitteln — etwa durch einen geschlechtsneutralen Anwendungsbereich — erreichbar wäre.“
Die BFKM fordert die Bundesländer auf, bestehende Männerschutzprojekte dauerhaft abzusichern, neue Beratungs- und Schutzangebote aufzubauen und Betroffene unabhängig von ihrem Geschlecht in Bedarfsanalysen, Berichte und Förderrichtlinien einzubeziehen. Damit könnten die Länder nicht nur verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Verpflichtungen nachkommen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zu einem umfassenden Gewaltschutz leisten.
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.