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Rechtsanwaltliche Beratung:
Sie haben bereits für die Beratung (nicht erst im Falle einer Klage) die Möglichkeit, rechtsanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Anwälte sind zur Beratungshilfe verpflichtet. Das gilt für die Beratung in einem Widerspruchsverfahren und im Falle einer angestrebten Klage. Wenn Sie Anspruch auf einen Beratungsschein haben, dann entstehen Ihnen ausschließlich Kosten in Höhe von 10 Euro! Den Beratungsschein können Sie beim Amtsgericht (Berliner Straße 7-13 | 01067 Dresden) beantragen, bevor Sie zum Anwalt gehen. Sie können aber den Antrag auch direkt beim Anwalt ausfüllen und den Beratungsschein nachträglich ausstellen lassen.
Für anwaltliche Vertretung in einem Prozess gelten die Bestimmungen der Prozesskostenhilfe.
Adressen von Anwälten finden Sie im Internet unter:
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