Informationen zur Beantragung von Unterhaltsvorschuss

für Alleinerziehende

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Unterhaltsvorschuss im städtischen Jugendamt nehmen im Juli und August auch am Montag Anträge für Unterhaltsvorschuss entgegen. Die Erweiterung der Sprechzeiten ist notwendig, da aufgrund der Gesetzesänderung zum Unterhaltsvorschuss mehr Anträge eingehen. Anspruchsberechtigte Alleinerziehende, die ab dem 1. Juli Unterhaltsvorschuss in Anspruch nehmen möchten, müssen bis 31. Juli einen Antrag stellen.

Der Unterhaltsvorschuss muss schriftlich von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, beantragt werden. Eltern, deren Kinder in Dresden leben, müssen den Antrag persönlich beim Jugendamt stellen. Eine Übersendung per E-Mail genügt nicht. Das Sachgebiet Unterhaltsvorschuss hat Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr geöffnet sowie zusätzlich im Juli und August am Montag, von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis
18 Uhr. Die Antragsformulare liegen im Neuen Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, 1. Etage, Zimmer 91, 92; 126 bis 132 aus. Der Antrag und die Liste der Dokumente stehen im Internet unter www.dresden.de/unterhalt.

Mit der neuen Gesetzesreglung haben auch Kinder, die das zwölfte Lebensjahr vollendet und bereits 72 Monate diese staatliche Leistung beziehen, bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Anspruch. Voraussetzung für die Zahlung ist, dass das Kind nicht auf SBG II-Leistungen angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil, der SGB II-Gelder bezieht, ein eigenes Einkommen von mehr als 600 Euro brutto erzielt. Bisher erhielt ein Kind Unterhaltsvorschuss längstens 72 Monate, wenn es das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hatte und in Deutschland bei einem alleinerziehenden Elternteil lebte, wenn von dem anderen Elternteil kein Unterhalt in Höhe des Mindestunterhalts gezahlt wurde. Die Berechnung der Leistung richtet sich nach dem Mindestunterhalt. Kindergeld wird vom Mindestunterhalt abgezogen.

http://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/07/pm_004.php

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